Voraussetzungen für eine Unterstützung:
- wohnhaft im Schwarzbubenland oder mit einem direkten Bezug zum Schwarzbubenland
- es besteht für die beantragte Hilfe kein oder nur ungenügender Anspruch auf Leistungen Dritter (Staat, Kirche, Sozialversicherungen, Fonds. u.ä.)
- an Institutionen gewähren wir nur Anstossfinanzierungen für neue Projekte
- Gesuche müssen schriftlich mit dem Gesuchformular inkl. den verlangten Unterlagen der GGS gestellt werden.
Adresse:
Gemeinnützige Gesellschaft Schwarzbubenland
Markus Mayer
Alice Vogt-Strasse 14
4226 Breitenbach