Statuten

Die Statuten der GGS können Sie hier auch als unterzeichnete Version als PDF herunterladen.

§1 Die Gemeinnützige Gesellschaft Schwarzbubenland (Amtei Dorneck-Thierstein) hat den Zweck der Förderung sozialer und kultureller Projekte und die Gewährung von Einmalhilfen in persönlichen Notsituationen. Die Gesellschaft ist konfessionell und politisch neutral. Sie ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB und hat ihren rechtlichen Sitz am Wohnort des Präsidiums.

§2 Mitglied der Gesellschaft können Gemeinden, Vereine, Firmen und Private werden.
Die Jahresbeiträge werden an der Jahresversammlung festgelegt.

§3 Die Tätigkeiten werden aus dem Kapital, dem Ertrag aus den Mitgliederbeiträgen, den Vermögenserträgen und aus Zuwendungen von öffentlicher und privater Seite finanziert.

§4 Das Rechnungsjahr läuft mit dem Kalenderjahr. Alljährlich findet eine Jahresversammlung zur Behandlung folgender Traktanden statt:
–  Wahl des Vorstands
–  Wahl des Rechnungsrevisors
–  Entgegennahme des Jahresberichts
–  Abnahme der Jahresrechnung
–  Statutenänderungen
–  Beschlussfassung über Auflösung der Gesellschaft

Die Einladung zur Jahresversammlung erfolgt in schriftlicher Form, spätestens 14 Tage im Voraus.

§5 Jedes Mitglied ist stimm- und wahlberechtigt. Es gilt das einfache Mehr.

§6 Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er besteht aus:
–  Präsidium
–  Vize-Präsidium
–  Aktuariat
–  Rechnungsstelle
–  Beisitzer/innen
–  Vorstand

§7 Das Präsidium, Vize-Präsidium, Aktuariat und die Rechnungsstelle zeichnen rechtsverbindlich zu zweien.

§8 Die Auflösung der Gesellschaft kann nur in einer hiezu durch Chargé-Brief an die Vereinsmitglieder einberufenen Versammlung beschlossen werden. Zu einem gültigen Beschluss bedarf es ¾ der anwesenden Stimmen.
Auflösung

§9 Im Falle der Auflösung fällt das vorhandene Gesellschaftsvermögen an eine Institution im Schwarzbubenland im Sinne des Zwecks der Gesellschaft. Der Entscheid über die Verteilung erfolgt durch die Auflösungsversammlung im einfachen Mehr.
Die vorhandenen Stiftungen gehen in eigene Verwaltung über.

§10 Diese Statuten ersetzen diejenige vom 12. Dezember 1943 und treten mit deren Genehmigung sofort in Kraft.

Breitenbach, den 16. Mai 2013
Im Namen der Jahresversammlung:

Der Präsident – Martin Spörri
Der Aktuar – Martin Kofmel